Entsprechenserklärung der update software AG
Vorstand und Aufsichtsrat der update software AG erklären zu den Empfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“:
Entsprechenserklärung der update software AG
Am 20. April 2012 hat die update software AG ihre Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex abgegeben. Sie lautet:
Den Empfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“ wird (in der Fassung vom 26. Mai 2010) – mit folgenden Abweichungen – entsprochen:
Verweise auf das deutsche Aktiengesetz gelten für die update software AG nicht, da update eine Gesellschaft österreichischen Rechts ist und nach diesen Bestimmungen gegründet wurde und betrieben wird.
1. Die Handhabung beziehungsweise Beschlussfassung von Unternehmensverträgen wird vom Vorstand und vom Aufsichtsrat der Gesellschaft wahrgenommen. Das Vergütungssystem des Vorstandes wird vom Aufsichtsrat beschlossen (Kodex-Ziffer 2.2.1 Abs. 2).
2. Die Möglichkeit einer Briefwahl ist in der Satzung des Unternehmens aktuell nicht vorgesehen (Kodex-Ziffer 2.3.1 Satz 3 und Kodex-Ziffer 2.3.3. Satz 2).
3. Derzeit wird von der Nutzung moderner Kommunikationsmedien (z. B. Internet) zur Übertragung der Hauptversammlung Abstand genommen (Kodex-Ziffer 2.3.4).
4. Die update software AG hat für den Vorstand und Aufsichtsrat eine Directors & Officers (D&O)-Versicherung abgeschlossen, die keinen Selbstbehalt der Organmitglieder vorsieht, und plant keine Änderung ihres aktuellen D&O-Versicherungsvertrages (Kodex-Ziffer 3.8 Abs. 2).
5. Die Vergütung der Vorstandsmitglieder wird nicht individualisiert, sondern aufgeteilt nach erfolgsunabhängigen, erfolgsbezogenen und Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung offengelegt (Kodex-Ziffer 4.2.4).
6. Zur Auswahl von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern wird keine festgelegte Altersgrenze herangezogen. (Kodex-Ziffer 5.1.2 Abs. 2 Satz 3 und Kodex-Ziffer 5.4.1 Absatz 2+3).
7. Der Aufsichtsrat hat beschlossen, dass die Aufgaben der Ausschüsse inklusive Prüfungsausschuss vom Gesamtaufsichtsrat wahrgenommen werden (Kodex-Ziffer 5.3.1 und Kodex-Ziffer 5.3.3).
8. Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder wird nicht individualisiert, sondern aufgeteilt nach festen und erfolgsorientierten Bezügen jährlich im Corporate Governance-Bericht ausgewiesen (Kodex-Ziffer 5.4.6 Abs. 3).
9. Die Veröffentlichung des Konzernabschlusses innerhalb einer Frist von 90 Tagen wird nicht vorgenommen (Kodex-Ziffer 7.1.2 Satz 4).
10. Die Angaben in der Liste von Drittunternehmen beschränken sich auf den Namen und Sitz der jeweiligen Gesellschaft sowie die Höhe des jeweiligen Anteils (Kodex-Ziffer 7.1.4 Satz 3).
Wien, 20. April 2012
Thomas Deutschmann Uwe Reumuth Arno Huber
CEO CFO CTO
Alte Entsprechenserklärungen
Entsprechenserklärung 2011 (PDF - 190,18 kB)
Entsprechenserklärung CG 2010
(PDF - 73,26 kB)
Entsprechenserklärung CG 2009
(PDF - 35,88 kB)
Aktuelle Finanzberichte
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update-software-AG-Jahresfinanzbericht-2011.pdf (PDF, 1.13 MB)
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Bericht_Q3_2011_de.pdf (PDF, 0.77 MB)
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Bericht_Q2_2011_de.pdf (PDF, 0.72 MB)
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Bericht_Q1_2011_de.pdf (PDF, 0.68 MB)
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Jahresfinanzbericht2010.pdf (PDF, 0.98 MB)
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update_Geschaeftsbericht2010.pdf (PDF, 6.81 MB)
Investor Quick Infos
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IR Factsheet Q1 2011_de.pdf (PDF, 0.51 MB)
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Einladung14.HV update.pdf (PDF, 0.1 MB)
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Bericht_Q1_2011_de.pdf (PDF, 0.68 MB)
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update_Geschaeftsbericht2010.pdf (PDF, 6.81 MB)
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